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Honorar

- Wir versuchen, die Honorargestaltung den Anforderungen und der Werthaltigkeit der Causa sowohl in materieller wie in immaterieller Sicht individuell anzupassen. Soweit dies möglich ist, bemühen wir uns zur Vermeidung von Überraschungen -  um eine Einschätzung des zu erwartenden Kostenausmaßes.
In vielen Fällen ist diese Kostenvorschau allerdings im Vorhinein sehr schwierig, weil sie sich nach dem erforderlichen Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (Beratungsgespräche, Vertragsverhandlungen, konfrontative Auseinandersetzungen, Korrespondenz, außergerichtliche oder gerichtliche Vertretungsschritte) richtet, die naturgemäß auch vom weiteren Verhalten des Vertragspartners oder Anspruchsgegners abhängt. Dennoch sind wir bestrebt, dem Mandanten eine grundsätzliche Orientierung zu geben.

- Bei Vertragsprüfungen, Vertragsberatungen und Vertragserrichtungen besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

- Im Vorbereitungsstadium von Vertragsgesprächen, Anspruchserhebungen oder Abwehrmaßnahmen sowie auch im Zuge länger dauernder Vertretungen schlagen wir ein Honorar nach Stundensatz vor.

- Bei Vertretung vor Gerichten oder Behörden stimmen wir die Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und Autonomen Honorarkriterien (AHK) auf die Umstände der zu betreuenden Causa ab.