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Liegenschaftsrecht

Bei Abwicklung von Kaufverträgen ist die rasche und problemlose Übernahme und Durchführung von Treuhandschaften (Entgegennahme des Kaufpreises und Auszahlung einhergehend mit Verbücherung) für beide Vertragsteile wesentlich. Dazu kommt das Erfordernis der Rechtsklarheit.
Oftmals zeigt sich in nachträglich an unsere Kanzlei herangetragenen Konfliktfällen deutlich, dass die Verwendung von so genannten Standardverträgen die wechselseitigen Interessen nicht ausreichend berücksichtigt und an sich dringend klärungsbedürftige Fragen offen lässt. Dies betrifft vor allem die Themenbereiche wie Zahlungsverzug, Gewährleistung, auch im Zusammenhang mit Bodenkotamination, Bauschäden, Nachbarrecht sowie Regelung der Rechtsverhältnisse der Eigentümer untereinander, ungeregelte Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Dachbodenausbauten (Statik, Zulässigkeit, Zustimmung anderer Eigentümer) etc..
Wir versuchen - zeitgerechte Einschaltung vorausgesetzt - möglichst bald die Problempunkte anzusprechen und Lösungen zu erarbeiten. Dies ist einer riskanten, langwierigen und kostenintensiven Rechtsdurchsetzung jedenfalls vorzuziehen.

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