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Mietrecht
Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1968 befasst sich unsere Sozietät mit allen Spezialfragen des Mietrechts. Wir vertreten als Vermieter institutionelle Vermieter, private Hauseigentümer und auch vermietende Wohnungseigentümer.
Auf Mieterseite beraten wir namhafte österreichische Unternehmen ebenso wie Geschäftsraum- und Wohnungsvermieter.
Da bei diesem sich laufend wandelnden Rechtsgebiet oft Einzelfragen zu klären sind, versuchen wir, von Anbeginn der Mandatsübernahme durch vollständige Erfassung aller maßgeblichen tatsächlichen Umstände auf eine verlässliche Eingrenzung der Problemfelder hinzuwirken.
In den meisten Fällen erweist sich die Anpassung von Standardformulierungen in Musterverträgen und das Eingehen auf spezielle Vermieter- und Mieterinteressen als unbedingt notwendig.
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