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Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht gehört zu den expandierendsten Rechtsgebieten im Bereich des Immobilienrechts. Der Trend zum Erwerb von Wohnungseigentumsobjekten als werthaltige Anlage ist vor allem im Privatklientenbereich deutlich zu bemerken.
Gerade im Bereich der Eigentümergemeinschaft besteht vielfältigstes Regelungs- und Konfliktpotenzial mit diversen Themenschwerpunkten.
Auch die Bestrebungen des Gesetzgebers, durch Neukodifizierung des Wohnungseigentumsrechts im Jahre 2002 eine Verbesserung zu erreichen, haben zu noch detaillierteren gesetzlichen Regelungen und damit zu vermehrtem Regelungs- und Aufklärungsbedarf geführt. Die Bestimmungen über das Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen sind sowohl für Hausverwalter wie für Wohnungseigentümer schwer zu durchschauen. Dazu kommen vielfältige Probleme des Übergangsrechts sowie nach wie vor offene Zweifelsfragen, auch nach der Wohnrechtsnovelle 2006. Fortwährende Änderungen und Adaptierungen der Rechtsgrundlagen machen eine laufende Beschäftigung zur aktuellen und zielorientierten Beratung erforderlich.
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